Der Rest-CSB entspricht dem
CSB des biologisch gereinigten Abwassers im Ablauf der Nachklärung und ist damit ein Maß für die Restverschmutzung des Klarwassers. Der Rest-CSB setzt sich zusammen aus dem CSB der gelösten und kolloidalen Stoffe im gereinigten Abwasser, sowie dem CSB der suspendierten
Belebtschlammreste, die mit dem Klarwasser abtreiben.
Der CSB der gelösten Stoffe im gereinigten Abwasser entspricht dem biologisch schwer abbaubaren Anteil der gelösten Stoffe im Zulauf. Dieser CSB-Wert kann durch die biologische Reinigung mit herkömmlichem Belebtschlamm nicht weiter verringert werden, da diese Stoffe nicht oder nur in sehr geringem Maße an der biochemischen Reaktion teilnehmen können. Mit dem
S::Select®-Verfahren ist es jedoch möglich diesen CSB-Wert, und damit auch den Rest-CSB, deutlich zu verringern: Der
aerobe granulare Belebtschlamm (AGS) des S::Select®-Verfahrens weist ein deutlich höheres
Schlammalter als konventioneller Belebtschlamm auf, sodass sich spezialisierte, langsam wachsende Mikroorganismen etablieren können, die selbst schwer abbaubare Stoffe umsetzen und somit den Rest-CSB deutlich verringern.
Die CSB-Werte der kolloidalen Stoffe und des abtreibenden Belebtschlammes werden mit einer optimal auf die Belastung zugeschnittenen Betriebsführung möglichst gering gehalten. Hierbei spielt auch die Anlagenbemessung wie z.B. die Volumina und Gestaltung des Belebungs- und des Nachklärbeckens eine entscheidende Rolle. Auch hier ermöglicht das S::Select®-Verfahren eine zusätzliche deutliche Reduktion der CSB-Werte: Der aerobe granulare Belebtschlamm des S::Select®-Verfahrens weist sehr gute Absetzeigenschaften auf mit einer
Sedimentationsgeschwindigkeit von mehr als 3 m/h, sodass mit dem Klarwasser abtreibender Belebtschlamm nahezu vollständig vermieden werden kann. Weiterhin verhalten sich die entstehenden Granulen-Flocken-Cluster im Wasser wie ein Filterteppich, der schwebende kolloide Stoffe bei dem Sedimentationsvorgang einsammelt und mit zum Boden des Nachklärbeckens transportiert.
Der Überwachungswert für den CSB wird von der Abwasserverordnung vorgegeben und hängt von der Größenordnung der Kläranlage ab, d.h. der Belastung des Zulaufs (Einstufung in
Einwohnergleichwerte). Der CSB wird wie die Parameter
BSB5, NH
4-N,
Nges und
Pges regelmäßig durch externe Kontrollen überprüft. Wird einer der Überwachungswerte überschritten, fallen zusätzliche Kosten an. Das oberste Ziel der Kläranlagen-Betreiber ist daher die Überwachungswerte einzuhalten bzw. nach Möglichkeit zu unterschreiten.
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