Kommunales Abwasser ist im Wesentlichen geprägt durch Abwässer aus Haushalten, Siedlungen und Ortschaften ohne bedeutenden Anteil von Industrieabwasser. Neben Toilettenabwasser sind Abwässer vom Waschen und Duschen, Waschmaschinen, Küchenarbeit u. ä. sowie von öffentlichen Einrichtungen wie Büros, Kantinen u. a. enthalten. Die Abwasserinhaltsstoffe sind überwiegend in biologischen Kläranlagen abbaubar. Andere Stoffe wie Schwermetalle, hohe Salzgehalte, extreme pH-Werte, organische Lösemittel und einige andere sollen nicht enthalten sein, um den Betrieb der biologischen Abwasserreinigung nicht zu stören.
Die durchschnittliche Zusammensetzung sollte also immer ähnlich sein. Um eine vergleichbare Bezugsgröße zu schaffen, wurde die Abwasserbelastung, die eine Person pro Tag durchschnittlich erzeugt, als Einwohnerwert definiert. Um auch andere Belastungsquellen mit vergleichen zu können, wird diese Belastung auch
Einwohnergleichwert genannt.
Wenn kommunales Abwasser in einer Anlage zur Abwasserreinigung behandelt wird, muss eine vorgeschriebene Qualität im Ablauf erreicht werden. Diese ist in der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)“ im „Anhang 1 Häusliches und kommunales Abwasser“ gesetzlich definiert.
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