Als Indirekteinleiter wird ein Abwasserproduzent bezeichnet, der seine Abwässer ungereinigt oder vorgereinigt in die kommunale Kläranlage und damit „indirekt“ ins Gewässer einleitet. Neben den an die Kanalisation angeschlossenen Haushalten sind Gewerbe- und Industriebetreibe demnach Indirekteinleiter. In einem Indirekteinleiter-Kataster werden systematische Datenerfassungen über gewerbliche und industrielle Abwasserproduzenten zusammengefasst.