Mindestens seit 2006, als anthropogene Spurenstoffe in der Bundesumweltministerkonferenz Thema waren, wird versucht Verfahren zu entwickeln, die besagte Stoffe aus dem Abwasser entfernen sollen.
Zunächst wurden verschiedene Methoden untersucht um die Wirksamkeit und Effektivität der Verfahren festzustellen. Zu diesen Verfahren gehören unter anderem die Anwendung von
- Ozon: hier werden durch die hohe Radikalität des Ozons chemische Verbindungen, insbesondere Arzneitmittelrückstände, Düngemittelrückstände im Abwasser gespalten
- Aktivkohle: Eingebracht als Pulveraktivkohle (PAK) in den Hauptstrom der Kläranlage oder als granulierte Aktivkohle in separaten Becken werden Stoffe and die Kohle adsorbiert und somit aus dem Abwasser entfernt.
Weitere Methoden wurden untersucht, wobei sich gezeigt hat, dass die beiden oben genannten Verfahren und Kombination beider sich über die Zeit durchgesetzt haben.
Seit der Einigung des EU Rates, ist klar, dass die 4. Reinigungsstufe für größere (> 200 000 EW) Pflicht werden soll und bis 2040 installiert werden muss.
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